Kinder- und Jugendschutz - Kindeswohlgefährdung beim SC VOGT e.V.

 

„Wenn es trotz unserer umfangreichen Schutzmaßnahmen zu einem Verdachtsfall von
physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt kommen sollte, wollen wir vorbereitet
sein, damit wir richtig und schnell  handeln können.
Um einen raschen Überblick über das Vorgehen im Ernstfall zu haben, dient uns am Ende
des Planes befindliche Flussdiagramm.“

Handlungs- und Interventionsplan bei Verdachtsfällen

 
Schutzkonzept des SC Vogt e.V.

Weil gerade im Sport ein besonderes Vertrauensverhältnis und intensive Nähe bestehen, 
sind wir uns der möglichen Gefahren des Missbrauchs bewusst. Um die uns anvertrauten
Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, sowie die Trainer/-innen und
Übungsleiter/-innen vor haltlosen Verdächtigungen in diesem sensiblen Bereich zu schützen,
haben wir ein Schutzkonzept mit folgenden Modulen beschlossen:
 
Modul 1:
Polizeiliches Führungszeugnis
 
Von allen ehrenamtlich tätigen Übungsleiter/innen, welche mit Kindern und Jugendlichen
(U18) arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
 
Modul 2:
Ehrenkodex
 
Personen, die ehrenamtlich mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
im Sport tätig sind, und sei es auch nur für eine kurze Zeit, wie zum Beispiel Freizeiten, Hüttenaufenthalte, Wettkämpfe usw., sollten vor ihrem Einsatz den Ehrenkodex zum Schutz
der Kinder und Jugendlichen unterschreiben. (Ehrenkodex zum Download)
 
Modul 3:
Schutzmaßnahmen
 
  1. Bei geplanten sportlichen Veranstaltungen und deren Vorbereitungen wird möglichst
    immer das „6-Augen-Prinzip“ und / oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h.
    wenn Trainer / Übungsleiter ein Einzeltraining für erforderlich halten, sollte ein weiterer
    Trainer / Übungsleiter bzw. ein weiteres Kind oder Elternteil anwesend sein.
    Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  2. Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern / Jugendlichen werden keine Vergünstigungen durch Trainer / Übungsleiter gewährt oder Geschenke gemacht,
    die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer / Übungsleiter abgesprochen sind.

  3. Einzelne Kinder und Jugendliche sollen nicht in den Privatbereich des Trainers /
    Übungsleiters (Wohnung, Haus, Boot, Garten, Hütte etc.) mitgenommen werden.
    Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Jugendaustauschen.
     

  4. Betreuer duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten
    möglichst nicht in gemeinsamen Zimmern mit Kindern und Jugendlichen
    (Ausnahme Aufsichtspflicht bei Zeltlagern und sonstigen Veranstaltungen).
  5. Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann es vorkommen, dass Betreuer, Trainer und
    Übungsleiter die Umkleideräumlichkeiten während des Umkleidens / Duschens
    betreten müssen. Dies sollte wenn möglich immer im „6-Augen-Prinzip“ oder im
    „offene-Türen-Prinzip“ geschehen (vorher anklopfen!).

  6. Gleiches gilt bei Übernachtungen bei Freizeiten / Jugendaustausch oder im Zeltlager.

  7. Betreuer, Trainer und Übungsleiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine
    Geheimnisse. Alle Absprachen, welche ein Betreuer / Übungsleiter mit einem
    Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  8. Die Verantwortlichen des SC Vogt und deren Beauftragte machen keine sexistischen
    oder ähnlich anzügliche Bemerkungen und dulden dies auch unter den Kindern und Jugendlichen nicht.

 
Modul 4:
Schutzbeauftragter
 
Sollte es zu Missbrauchsfällen oder Verdächtigungen beim SC Vogt e.V. kommen, so können betroffene Personen oder Beobachter von Vorfällen mit dem Schutzbeauftragten in Erstkontakt treten. Der Schutzbeauftragte kann dann ggfs. den Kontakt zu professionellen Beratungsstellen herstellen und den weiteren Prozess begleiten.
 
Wir wollen eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“ leben. Das bedeutet für uns, dass wir respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Verantwortlichen im Sport umgehen. Die Kinder und Jugendlichen sollen sicher und mit Spaß ihren Sport ausüben können. Täter und Täterinnen haben bei uns nichts verloren.
 
 
Stand: 25.11.2019