Kinder- und Jugendschutz - Kindeswohlgefährdung beim SC VOGT e.V.
„Wenn es trotz unserer umfangreichen Schutzmaßnahmen zu einem Verdachtsfall von
physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt kommen sollte, wollen wir vorbereitet
sein, damit wir richtig und schnell handeln können.
Um einen raschen Überblick über das Vorgehen im Ernstfall zu haben, dient uns am Ende
des Planes befindliche Flussdiagramm.“
Handlungs- und Interventionsplan bei Verdachtsfällen
Schutzkonzept des SC Vogt e.V.
(U18) arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Bei geplanten sportlichen Veranstaltungen und deren Vorbereitungen wird möglichst
immer das „6-Augen-Prinzip“ und / oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h.
wenn Trainer / Übungsleiter ein Einzeltraining für erforderlich halten, sollte ein weiterer
Trainer / Übungsleiter bzw. ein weiteres Kind oder Elternteil anwesend sein.
Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. -
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern / Jugendlichen werden keine Vergünstigungen durch Trainer / Übungsleiter gewährt oder Geschenke gemacht,
die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer / Übungsleiter abgesprochen sind. -
Einzelne Kinder und Jugendliche sollen nicht in den Privatbereich des Trainers /
Übungsleiters (Wohnung, Haus, Boot, Garten, Hütte etc.) mitgenommen werden.
Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Jugendaustauschen.
-
Betreuer duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten
möglichst nicht in gemeinsamen Zimmern mit Kindern und Jugendlichen
(Ausnahme Aufsichtspflicht bei Zeltlagern und sonstigen Veranstaltungen). -
Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann es vorkommen, dass Betreuer, Trainer und
Übungsleiter die Umkleideräumlichkeiten während des Umkleidens / Duschens
betreten müssen. Dies sollte wenn möglich immer im „6-Augen-Prinzip“ oder im
„offene-Türen-Prinzip“ geschehen (vorher anklopfen!). -
Gleiches gilt bei Übernachtungen bei Freizeiten / Jugendaustausch oder im Zeltlager.
- Betreuer, Trainer und Übungsleiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine
Geheimnisse. Alle Absprachen, welche ein Betreuer / Übungsleiter mit einem
Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. -
Die Verantwortlichen des SC Vogt und deren Beauftragte machen keine sexistischen
oder ähnlich anzügliche Bemerkungen und dulden dies auch unter den Kindern und Jugendlichen nicht.