Kinder- und Jugendschutz - Kindeswohlgefährdung beim SC VOGT e.V.
(U18) arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Bei geplanten sportlichen Veranstaltungen und deren Vorbereitungen wird möglichst
immer das „6-Augen-Prinzip“ und / oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h.
wenn Trainer / Übungsleiter ein Einzeltraining für erforderlich halten, sollte ein weiterer
Trainer / Übungsleiter bzw. ein weiteres Kind oder Elternteil anwesend sein.
Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. -
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern / Jugendlichen werden keine Vergünstigungen durch Trainer / Übungsleiter gewährt oder Geschenke gemacht,
die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer / Übungsleiter abgesprochen sind. -
Einzelne Kinder und Jugendliche sollen nicht in den Privatbereich des Trainers /
Übungsleiters (Wohnung, Haus, Boot, Garten, Hütte etc.) mitgenommen werden.
Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Jugendaustauschen.
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Betreuer duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten
möglichst nicht in gemeinsamen Zimmern mit Kindern und Jugendlichen
(Ausnahme Aufsichtspflicht bei Zeltlagern und sonstigen Veranstaltungen). -
Im Rahmen der Aufsichtspflicht kann es vorkommen, dass Betreuer, Trainer und
Übungsleiter die Umkleideräumlichkeiten während des Umkleidens / Duschens
betreten müssen. Dies sollte wenn möglich immer im „6-Augen-Prinzip“ oder im
„offene-Türen-Prinzip“ geschehen (vorher anklopfen!). -
Gleiches gilt bei Übernachtungen bei Freizeiten / Jugendaustausch oder im Zeltlager.
- Betreuer, Trainer und Übungsleiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine
Geheimnisse. Alle Absprachen, welche ein Betreuer / Übungsleiter mit einem
Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden. -
Die Verantwortlichen des SC Vogt und deren Beauftragte machen keine sexistischen
oder ähnlich anzügliche Bemerkungen und dulden dies auch unter den Kindern und Jugendlichen nicht.